Aufgabe des Staates ist es, die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sicherzustellen und Versorgungskrisen vorzubeugen (Daseinsvorsorge). Jeder Bürger sollte aber auch selbst Vorsorge treffen und einen kleinen Vorrat an haltbaren Lebensmitteln anlegen.
Staatliche Vorsorge – so sorgt der Staat für Sie vor
Zahlreiche Krisensituationen wie Hochwasser, ein großflächiger und lang andauernder Stromausfall oder schwere Unglücksfälle in großtechnischen Anlagen (z. B. Kernreaktorunfälle) können zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen.
In Bayern sind die folgenden Behörden für die Ernährungsnotfallvorsorge zuständig:
- das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF),
- sieben Bezirksregierungen und
- die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) auf Ebene der Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte.
Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz – ESVG
Das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) soll im Verteidigungs- und Spannungsfall sowie im Falle einer nicht militärisch bedingten Versorgungskrise (z. B. großflächiger und lang andauernder Stromausfall, schwerer Unglücksfall) eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ermöglichen. Durch Rechtsverordnungen oder einstweilige unmittelbare Eingriffsbefugnisse kann der Staat im Bedarfsfall eine dem jeweiligen Krisenfall angemessene hoheitliche Bewirtschaftung von Lebensmitteln einführen oder Regelungen über die Produktion, den Bezug oder die Zuteilung von Lebensmitteln erlassen. Zudem enthält das ESVG Regelungen über Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise.
Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz – ESVG
Gut gewappnet für den Notfall – Private Vorratshaltung
Volle Regale, Öffnungszeiten fast rund um die Uhr und beengte Wohnverhältnisse verleiten vor allem städtische Haushalte dazu, auf eine private Vorratshaltung zu verzichten. Es ist jedoch äußerst ratsam, stets einen Nahrungsmittelvorrat im Haus zu haben. Dieser sollte für mindestens drei Tage (optimal 10 Tage) reichen. So stehen Sie und Ihre Familie in einem Notfall nicht mit leerem Magen da.
Zum Lebensmittelnotvorrat gehören vor allem haltbare, möglichst verzehrfertige Nahrungsmittel. Dazu zählen beispielsweise Zwieback, Knäckebrot, Haferflocken, H-Milch, Nüsse, Kekse, eingekochtes Obst oder getrocknete Früchte, Dauerwurst oder Konserven.
Vorräte helfen nicht nur in Notfällen, sondern machen auch das tägliche Leben leichter. Denn Vorratshaltung spart Geld (Sonderangebote) und Zeit (Kochen, Einkauf) und macht unabhängig von Ladenöffnungszeiten.
Ein richtiger Vorrat muss gut durchdacht sein! Denken Sie bei der Planung Ihrer individuellen Vorratshaltung an die Essgewohnheiten und geschmacklichen Vorlieben Ihrer Familienmitglieder. Beachten Sie bei Ihrer Planung jedoch auch, dass mit bestimmten Notfallsituationen auch ein Energieausfall verbunden sein kann. Achten Sie daher auf Lebensmittel, die auch kalt verzehrt werden können.
Faltblatt: Clevere Kiste! – Mein Vorrat für alle Fälle (Broschürenportal)
Tabelle: Welche Lebensmittel eignen sich für einen Haushaltsvorrat?
Vorratskalkulator des Bundesernährungsministeriums
Den individuellen Gesamtbedarf an Notvorräten können Sie mit Hilfe des Vorratskalkulators des Bundesernährungsministeriums errechnen.
Wasserausfall
Bedenken Sie, dass es im Falle einer Krisensituation auch zum Ausfall der Wasserversorgung kommen kann. Zu jedem ausgewogenen Notvorrat gehören deshalb ausreichende Mengen an Trinkwasser. Bei der Berechnung ihres Wasservorrates sollten Sie daran denken, dass Sie bei einem Ausfall der Wasserversorgung Wasser nicht nur zum Trinken benötigen, sondern auch zum Kochen, für Körper-Hygiene (z.B. Zähne putzen) usw.
Hilfreich ist auch eine von der öffentlichen Versorgung unabhängige Kochgelegenheit. Kleinere Mahlzeiten und warme Getränke lassen sich mit einem Spiritus- oder Camping-Gaskocher zubereiten. Denken Sie auch an Kerzen, Teelichter, Streichhölzer, Feuerzeug, Taschenlampe mit Reservebatterien, Brennmaterial für Camping-/Spirituskocher, Decken, Schlafsack, Thermosflasche.
Weitere Informationen zum Thema Vorsorge für den Notfall finden Sie auch im Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
- Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen (BBK)
- Video und Broschüre für Kinder zum Thema „Auf den Notfall vorbereitet sein“ (BBK)
Vorratspflege
Richtige Lagerung und regelmäßige Kontrollen Ihrer Vorräte vermindern deren Verderb und schützen vor einem „bösen Erwachen“ bei einem tatsächlichen Notfall. Die wichtigsten Maßnahmen zur Vorratspflege sind:
- Vorräte möglichst kühl und trocken lagern.
- Trockenvorräte wie Mehl, Nudeln, Hülsenfrüchte oder Nüsse in verschließbaren Behältern aufbewahren.
- Neue Vorräte immer nach hinten bzw. unten stellen. Zunächst ältere Ware verbrauchen. Selbsteingemachte oder eingefrorene Lebensmittel mit Bezeichnung, Menge und Datum versehen.
- Faulendes Obst und Gemüse aussortieren, noch ehe sie gesunde Waren „anstecken“ können. Von Schimmel befallene Waren sofort aus dem Vorrat entfernen.
- Bei verpackten Produkten regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum und den Inhalt auf Vorratsschädlinge oder Gespinste kontrollieren. Lebensmittel rechtzeitig verbrauchen und wieder nachkaufen, verdorbene Ware aussortieren.
- Regale und Schränke regelmäßig reinigen.
- Selbsteingemachtes regelmäßig auf luftdicht verschlossene Deckel bzw. Folien überprüfen. Den Inhalt offener Gläser nicht mehr konsumieren.
Weitere Informationen des Bundeszentrums für Ernährung:
Quelle:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten